Die Teilnahme an einer Rallye kann gefährlich sein. Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Jeder Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle Schäden an Personen und Eigentum, die er selbst oder sein Fahrzeug verursacht.

I. Terminologie und Definitionen:

  1. CHL: Bezeichnung für die Fahrzeugklasse CHALLENGE.
  2. ADV: Bezeichnung für die Fahrzeugklasse ADVANCE.
  3. NOL: Bezeichnung für die Fahrzeugklasse NO LIMIT.
  4. Veranstaltung, Rennen, Rallye, Wettbewerb: H6 PMO Geländewagen-Meisterschaften, im Folgenden als Meisterschaften bezeichnet. In der englischen Version als H6 PMO Rallye bekannt.
  5. Meisterschaften: H6 PMO Geländewagen-Meisterschaften. Der Begriff „Meisterschaften“, der in dieser Verordnung verwendet wird, bezieht sich auf eine der oben genannten Veranstaltungen, für die die Verordnung derzeit gilt.
  6. Kontrollpunkt (Start und Ziel): markierter Ort auf der Strecke der Veranstaltung, an dem die Offiziellen die Road Card abstempeln und den Eintrag im elektronischen Messsystem aufzeichnen.
  7. Zwischen den Bändern (BT): Markierungen, die den Bereich definieren, in dem die Strecke verläuft – die gesamte Strecke verläuft zwischen den Bändern.
  8. Schleife: Eine Strecke, die auf beiden Seiten mit Bändern markiert ist und am Punkt mit dem START-Schild beginnt und am ZIEL-Schild endet.
  9. Road Card: Eine am Fahrzeug angebrachte und versiegelte Karte, auf der Stempel zur Dokumentation des Durchfahrens der aufeinanderfolgenden Kontrollpunkte angebracht werden.
  10. Technische Inspektion (TI): Überprüfung der Übereinstimmung des Zustands des Fahrzeugs und der Ausrüstung mit den technischen Anforderungen, die in den Technischen Bedingungen der Verordnung beschrieben sind. Das Bestehen der TI ist obligatorisch, andernfalls erfolgt eine Disqualifikation von der Veranstaltung. Ein Teammitglied muss bei der TI anwesend sein.
  11. Fahrerbesprechung: Ein Treffen zwischen den Fahrern und dem Rallye-Direktor, das vor dem Start der Veranstaltung stattfindet.
  12. Servicezone: Ein vom Veranstalter festgelegter Bereich für Fahrzeugreparaturen durch die Teilnehmer während des Rennens. In der Servicezone ist jegliche Hilfe, die in Kapitel V als „Fremde Hilfe“ definiert ist, erlaubt.
  13. Fahrzeitbegrenzung: Die Gesamtdauer des Rennens, die für alle Teilnehmer gleich ist und vom Start des Teams bis zu dessen Abschluss gemessen wird. Sie beträgt 6 Stunden und ist in zwei 3-stündige Etappen unterteilt.

II. Allgemeine und organisatorische Informationen

1. Allgemeine Informationen

  1. Die Meisterschaften sind eine Veranstaltung mit integrativem und Freizeitcharakter. Das Ziel der Meisterschaften ist der Wettbewerb zwischen Geländefahrzeug-Fahrern und die Ermittlung der besten Meisterschaftsteams.
  2. Die Meisterschaften bestehen aus vier Veranstaltungen (Ausgaben, Runden).
  3. Für die Zwecke dieser Verordnung werden die folgenden Begriffe verwendet: H6 PMO Geländewagen-Meisterschaften, PMH6, Rallye, Veranstaltung, Wettbewerb, Ausgabe, Rennen, sowie in Fremdsprachen H6 PMO Rallye und Übersetzungen dieses Ausdrucks.
  4. Alle Informationen zu den Meisterschaften werden der Öffentlichkeit über die offizielle Website der Meisterschaften unter der Internetadresse https://pmh6.pl zugänglich gemacht.
  5. Der Name H6 ist eine rechtlich geschützte Marke, deren Inhaber die Xtreme Sports Sp. z o.o. ist.

2. Organisatorische Richtlinien für die Meisterschaften

  1. Die Przeprawowe Mistrzostwa H6 PMO gehören Xtreme Sports Sp. z o.o.
  2. Der Technische und Sportliche Koordinator, der Rallye-Direktor und der Hauptrichter werden vom Veranstalter ernannt und behalten sich das Recht vor, diesen Regelwerk im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu interpretieren, dh alle Unstimmigkeiten und Zweifel, die bei der Anwendung und Interpretation dieses Regelwerks auftreten können, zu klären. Der Veranstalter der Przeprawowe Mistrzostwa H6 PMO ist: Xtreme Sports Sp. z o.o. mit Sitz in der Straße Księżycowa 12, 55-050 Sulistrowiczki, KRS 0000940865.
  3. Diese Verordnung gilt für die genannten Meisterschaften ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe auf der Website der Veranstaltung.
  4. Die Anhänge zu dieser Verordnung gemäß der folgenden Liste sind deren integraler Bestandteil:
  5. Liste der Anhänge: Anhang Nr. 1 Protestformular, Anhang Nr. 2 Erklärung des Teilnehmers der Meisterschaften
  6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzusagen und die geleistete Zahlung zu erstatten.
  7. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Kosten, die von den Teilnehmern im Zusammenhang mit der abgesagten Rallye entstanden sind (Fahrzeugvorbereitung, Anreise, Unterkunft, Verpflegung).
  8. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Anmeldegebühr zu erstatten, wenn sich die Teilnehmer innerhalb von weniger als 30 Tagen nach dem geplanten Termin der Rallye, für die sie sich angemeldet haben, zurückziehen.
  9. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Kosten und Anmeldegebühren zu erstatten, wenn die Rallye aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die von den Behörden vorgegeben werden, abgesagt wird.

3. Teilnehmer

  1. Die Mannschaften müssen aus zwei Teilnehmern bestehen, nämlich dem Fahrer und dem Beifahrer. Zur Teilnahme an den Meisterschaften ist jeder physische Personen als Fahrer zugelassen, der eine gültige Fahrerlaubnis der Kategorie B für Kraftfahrzeuge besitzt, die in Polen gültig ist. Zur Teilnahme an den Meisterschaften als zweiter Fahrer (Beifahrer) ist jeder zugelassen, vorausgesetzt, dass der zweite Fahrer (Beifahrer) während der Veranstaltung das Fahrzeug lenkt und ebenfalls über die erforderlichen Berechtigungen verfügt.
  2. Während des Rennens besteht die Möglichkeit, dass der Fahrer und der Beifahrer die Plätze tauschen, wobei der Beifahrer die erforderlichen Fahrerlaubnisse besitzen muss, um das Fahrzeug zu lenken.
  3. Die Teams/Fahrer sind verpflichtet, während des Rennens eine Startnummer zu verwenden (die vom Veranstalter vor der Rallye zugewiesen wird und per Zufallsgenerator in der Rallye-Datenbank vergeben wird), um sie während der Rallye zu identifizieren, insbesondere um alle Formalitäten im Rallye-Büro zu erledigen.

4. Verwaltungskontrolle bei der Kundgebung

Teilnehmer, deren Anmeldungen für den Wettbewerb angenommen wurden, sind verpflichtet, folgende Dokumente im Rallye-Büro zur Überprüfung vorzulegen: den Führerschein und optional die Identitätsdokumente des Beifahrers. Auf Anforderung des Veranstalters ist der Nachweis über die Bezahlung der Teilnahmegebühr vorzulegen, um die Identität zu überprüfen und die Aktualität und Vollständigkeit der Einträge zu kontrollieren. Nach einer positiven administrativen Überprüfung erhalten die Teams das Startpaket.

5. Offizielle Renndokumente

  • Meisterschaftsbestimmungen
  • Mitteilungen
  • Genehmigungen der Grundstückseigentümer
  • Startliste
  • Offizielle Ergebnisse der Rallye
  • Anforderungstabelle für Klassen

III. Organisation der Meisterschaft

  1. Die Rallye besteht aus mehreren Durchläufen auf einer festgelegten Strecke zwischen den Begrenzungsbändern (MT) in der vom Veranstalter festgelegten Richtung auf einer geschlossenen Rundstrecke.
  2. Vor dem Start der Rallye erhalten die Teams Straßenkarten, die im Fahrzeug an einer Leine befestigt und vom Richter versiegelt werden. Das Team ist verpflichtet, die Straßenkarte unverzüglich nach Abschluss ihrer Teilnahme an der Rallye an der vom Veranstalter festgelegten Stelle abzugeben.
  3. Das Zerreißen der Leine, die Beschädigung des Siegels oder die Zerstörung der Straßenkarte führen zur Disqualifikation vom Rallye.
  4. Der Start der Strecke (Runde) wird durch ein Startschild markiert, und das Ende der Strecke (Runde) wird durch ein Zielschild gekennzeichnet.
  5. Die Zeitmessung startet automatisch für ein Team, das vom Richter gestartet wird.
  6. Teams einer bestimmten Klasse starten gemäß ihrer zugewiesenen Startnummern und in vom Richter festgelegten Zeitabständen.
  7. Das Nichterscheinen des Teams in der zugewiesenen Reihenfolge führt dazu, dass die Zeitnahme vom Richter gestartet wird, mit den gleichen Konsequenzen wie ein regulärer Start.
  8. Die Fahrzeit für Teams beträgt 2×180 Minuten (insgesamt 6 Stunden). Nach den ersten 180 Minuten der Rallye ist eine einstündige Pause vorgesehen.
  9. Nach der festgelegten Pause werden die Teilnehmer gemäß ihrer Startnummern erneut vom Richter gestartet, und Teams, die innerhalb der vorgegebenen Zeit nicht am Start erscheinen, erhalten eine Startzeit.
  10. Für jede abgeschlossene Runde erhält ein Team 2 Punkte. Eine abgeschlossene Runde liegt vor, wenn das Team alle Sonderprüfungen abschließt.
  11. Für jede abgeschlossene Sonderprüfung (SS) erhält ein Team Punkte, deren Anzahl vom Schwierigkeitsgrad der SS abhängt. Die Anzahl der Punkte, die für jede SS erzielt werden können, wird vor der Rallye veröffentlicht.
  12. Es werden nur Sonderprüfungen gezählt, die innerhalb der vorgegebenen Zeit abgeschlossen werden und vorausgesetzt, dass die Runde innerhalb dieser Zeit abgeschlossen wird. Punkte für SS, die ohne Abschluss der Runde innerhalb der vorgegebenen Zeit gefahren werden, werden nicht vergeben.
  13. Die Teams sind verpflichtet, zwischen den Bändern, die die Rallyestrecke markieren, zu fahren. Das Verlassen der Bänder führt dazu, dass das Team als solches angesehen wird, das den Rallye beendet hat, und seine Ergebnisse werden nur auf der Grundlage der zuvor abgeschlossenen Runden gezählt.
  14. Ein Team, das aufgrund eines Fahrzeugausfalls oder eines unbeabsichtigten Verlassens der Strecke die Bänder verlässt, kann jederzeit an derselben Stelle, an der es die Bänder verlassen hat, in den Wettbewerb zurückkehren. Das Team ist verpflichtet, die Kontinuität der Bänder wiederherzustellen (durch angemessene Befestigung oder Reparatur).
  15. Ein Team, das unabhängig vom Grund die Bänder zerbricht, erhält eine Strafe gemäß den zum Zeitpunkt der Rallye festgelegten Tarifen für das Zerreißen der Bänder.
  16. Ein Fahrzeug, das aus der Servicezone zurück auf die Rallyestrecke fährt, ist absolut verpflichtet, anderen Teilnehmern Vorfahrt zu gewähren, die sich bereits auf der Strecke befinden.
  17. Das Nichtgewähren der Vorfahrt beim Einfahren von der Servicezone auf die Strecke oder beim Zurückkehren auf die Strecke und das Gefährden anderer Rallyeteilnehmer oder das Verursachen einer Kollision führt zur Disqualifikation von der Rallye.
  18. Das Fahren mit einer Geschwindigkeit von mehr als 5 km/h in der Servicezone führt zur Bestrafung durch den Abzug von Punkten für drei volle Runden.
  19. Es besteht ein absolutes Verbot, das Fahrzeug entgegen der vom Veranstalter festgelegten Richtung der Strecke zu bewegen. Die Nichteinhaltung führt zur Disqualifikation.
  20. Die Dauer des Aufenthalts des Fahrzeugs außerhalb der Strecke ist nicht begrenzt.
  21. Wenn auf der Rallyestrecke ein Stau entsteht, der den Fahrern das Weiterfahren unmöglich macht, kann der Schiedsrichter in Absprache mit dem Rallyedirektor die Bänder so verschieben, dass das Rennen fortgesetzt werden kann. Der Rallyedirektor kann entscheiden, die Renndauer um die Blockierungszeit der Strecke zu verlängern, wobei die Teilnehmer des Rennens durch entsprechende Informationen auf einer Tafel im Bereich zwischen META und START informiert werden.
  22. Es ist erlaubt, anderen Teams, die noch auf der Strecke sind, zu helfen. Das gegenseitige Abschleppen der Teams zur Servicezone ist erlaubt.
  23. Die Teams sind verpflichtet, Schutzbänder an den Bäumen zu verwenden, wenn sie Seilwinden verwenden. Die minimale Bandbreite beträgt 6 cm. Die Nichtverwendung des Bandes führt zur Bestrafung und zur Anwendung des Tarifsystems (Strafentabelle).
  24. Über die Dauer der Veranstaltung und ihren Zeitplan informiert der Veranstalter bei der Besprechung vor dem Start. Die ungefähre Renndauer und der Zeitplan werden auf der Website der Veranstaltung veröffentlicht.
  25. Während der Fahrt im Verlauf der Rallye müssen der Fahrer und der Beifahrer im Fahrzeug Helme tragen und die Sicherheitsgurte angelegt haben, andernfalls droht die Disqualifikation.

IV. Servicetechniker / Technischer Support

  1. Jede Crew kann maximal 2 Mechaniker akkreditieren.
  2. Mehrere Crews können die Hilfe desselben Mechanikers in Anspruch nehmen.
  3. Die Akkreditierung der Mechaniker erfolgt im Rallye-Büro und kostet 250 PLN.
  4. Im Rahmen der Akkreditierung erhält der Mechaniker eine H6-Weste, ein H6-T-Shirt und Zugang zum Bankett nach der Rallye.
  5. Um auf die Strecke zu gelangen, muss der Mechaniker die H6-Weste tragen und einen eigenen Helm haben.
  6. Der Mechaniker ist berechtigt, der Crew auf der Strecke und hinter den Bändern bei der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs sowie bei der Bergung des Fahrzeugs im Falle einer Panne zu helfen.
  7. Der Mechaniker ist nicht berechtigt, und seine Handlungen werden als fremde Hilfe betrachtet, wenn er Handlungen ausführt, die als fremde Hilfe definiert sind und nicht das Entfernen des Fahrzeugs von der Strecke oder die Hilfe bei Reparaturen betreffen.
  8. In der Servicebasis ist es weiterhin erlaubt, dass Personen außerhalb der Mannschaft und des Mechanikers bei Reparaturen helfen.
  9. Der Mechaniker kann ein Fahrzeug nutzen, um Teile für das beschädigte Fahrzeug der Teilnehmer zu transportieren, sollte sich jedoch nicht auf der Rallye-Strecke bewegen. Das Fahrzeug muss entsprechend gekennzeichnet sein, und falls es erforderlich ist, einen Teil der Strecke zu befahren, ist der Mechaniker verpflichtet, die Zustimmung der Schiedsrichter einzuholen und gleichzeitig die Fahrzeuge, die an der Rallye teilnehmen, nicht zu blockieren.
  10. Das Servicefahrzeug darf nicht direkt vom Mechaniker genutzt werden, um der Mannschaft direkte Hilfe zu leisten. Der Veranstalter gestattet jedoch die Hilfe in Form des Abschleppens des beschädigten Fahrzeugs der Mannschaft durch das Servicefahrzeug, jedoch nur in den Pausen zwischen den Etappen oder nach Abschluss der Rallye. In jedem anderen Fall wird dies als fremde Hilfe betrachtet.

V. Auslandshilfe

  1. Als Fremde Hilfe gelten alle Personen außerhalb der Mannschaft.
  2. Fremde Hilfe umfasst folgende Aktivitäten:
    • a) Das An- und Abhängen des Sicherheitsgurtes am Baum durch eine Person außerhalb der Mannschaft.
    • b) Das Überreichen eines Seils an die Mannschaft.
    • c) Das Überreichen und Aufstellen von Rampen für die Mannschaft.
    • d) Das Schieben des Fahrzeugs durch Personen außerhalb der Mannschaft.
    • e) Fremde Hilfe beinhaltet nicht die Hilfe einer anderen Mannschaft, die sich auf der Strecke befindet.
    • f) Jede körperliche Aktivität, die sich auf die Fortbewegung der Mannschaft auf der Strecke auswirkt.
  3. Fremde Hilfe wird in der Straftabelle als Disqualifikation der Mannschaft gleichgesetzt.
  4. Die einzige Ausnahme ist die Hilfe in Situationen, in denen Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mannschaft besteht.
  5. Fremde Hilfe umfasst nicht das Geben von Anweisungen an die Mannschaft oder Gespräche zwischen der Mannschaft und externen Personen. Die Nutzung solcher Anweisungen wird jedoch als unsportliches Verhalten angesehen.

VI. Fahrzeugreparatur auf der Straße

  1. Die Reparatur des Fahrzeugs auf der Strecke ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug aus technischen Gründen oder aufgrund der Geländeform nicht verlassen werden kann.
  2. Auf Anforderung des Schiedsrichters oder des Veranstalters ist die Mannschaft verpflichtet, das defekte Fahrzeug von der Rallye-Strecke zu entfernen.

VII. Wertung und Klassifizierung der Meisterschaft

  1. Die Klassifizierung der Teams wird separat für jede Klasse durchgeführt.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Start einer beliebigen Klasse abzusagen und die Startgelder zu erstatten. Informationen darüber werden über die Website der Meisterschaft oder vor Ort bekannt gegeben. In diesem Fall wird die betreffende Klasse nicht in der Wertung der Meisterschaft berücksichtigt.
  3. Alle Klassen treten auf den festgelegten Strecken an, die Strecken können Abschnitte haben, die für alle Klassen gemeinsam genutzt werden.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Strecke für mehr als eine Klasse zu führen. Diese Information wird den Teilnehmern während des Fahrerbriefings vor der Rallye mitgeteilt.
  5. Während der Veranstaltung ist es nicht gestattet, das Fahrzeug zu wechseln.
  6. Alle Teams, die am Rennen teilnehmen und eine bestimmte Anzahl von Runden absolvieren, werden klassifiziert.
  7. Den Teams, die disqualifiziert wurden, werden keine absolvierten Runden der Strecke angerechnet.
  8. Die auf der Rallye-Strecke befindlichen Schiedsrichter überwachen die Einhaltung der Vorschriften. Jede Regelverletzung wird von einem Schiedsrichter in einer Schiedsrichterkarte festgehalten, wobei der Schiedsrichter durch ein akustisches Signal auf die betroffene Mannschaft hinweist. Die Mannschaft hat das Recht, sofort zu erfahren, welcher Eintrag in der Karte gemacht wurde. Wenn die Mannschaft von diesem Recht Gebrauch machen möchte, muss sie sich zum aktuellen Aufenthaltsort des Schiedsrichters begeben. Der Schiedsrichter hat nicht das Recht, die aufgezeichneten Einträge zu ändern. Die Teams geben nach Abschluss des Rennens im Rallye-Büro Erklärungen ab, die dem Rallye-Direktor in Anwesenheit des Schiedsrichters, der den Eintrag gemacht hat, übergeben werden.
  9. Punkttabelle:
Punkt (Runde)ReisezeitBeschreibung der VeranstaltungBerechnungsmethode
+1Zeit wie gemessenDie Crew beendet die Etappe zur vereinbarten Zeit – einer Runde, die durch einen Eintrag in der Zeitkarte und im elektronischen System bestätigt wirdDer Schiedsrichter zählt die erzielten Runden zusammen und trägt die Laufzeit ein.
0Die vorherige Runde dauert 3 StundenDie Crew beendet die Runde über die für das Etappenende festgelegte Zeit hinaus – die Runde wird durch einen Eintrag in der Zeitkarte und im elektronischen System bestätigtDer Wertungsrichter trägt den Zeitpunkt des Abschlusses des abgeschlossenen Laufs entsprechend dem Limit ein, das die Mannschaft für eine bestimmte Etappe hatte.
0Die Rundenzeit wird nicht gezählt, aber die Gesamtetappenzeit wird trotzdem gezähltDie Mannschaft beendet die Runde zur gleichen Zeit, ohne dass ein Start oder Ziel in der Karte und im System registriert istDie Runde wird nicht gezählt
+1Zeit wie gemessenDie Crew absolviert eine Runde, während die Karte oder das System keine Startzeit hat (eine von zwei). Der Richter überprüft das Fehlen in der Karte oder im System und nimmt laut zweiter Quelle den fehlenden Eintrag vor.Der Schiedsrichter zählt die erzielten Runden zusammen und trägt die Laufzeit ein.
+1Zeit gemäß der Messung, wobei der Start gemäß dem Eintrag in der Karte gezählt wird.Die Crew startet nach Ablauf der vorgegebenen Zeit, absolviert jedoch die korrekte Runde.Die Startzeit wird entsprechend dem Eintrag in der Karte berechnet, die verlorene Zeit wird nicht vergütet.

10. Strafentabelle

STRAFEDELIKTBERECHNUNGSMETHODE
ErinnerungBandbruch (vorausgesetzt, Sie kehren an derselben Stelle zur Route zurück und reparieren den Banddurchgang)Für jedes Vergehen
Ausschluss vom WettbewerbAbfahrt vom Band, wenn keine Rückkehr zur Route am selben Ort möglich ist oder wenn die Route verkürzt wird.Für jedes Vergehen
Disqualifikation +200 PLN/cm Baumumfang.Befestigung des Windenseils ohne Schutzband direkt am Baum oder Verwendung des Bandes zu schmal, d.h. <6cm breit.Für jedes Vergehen
Nicht klassifizierenUnterlassenes Anbringen der vom Veranstalter bereitgestellten Startaufkleber am Fahrzeug oder am HelmFür Fehlverhalten
2000 PLNVerschmutzung der Umwelt durch Ausschütten von Ölen, Fetten, Kraftstoffen und anderen giftigen Betriebsflüssigkeiten auf den Boden oder ins Wasser.Für jedes Vergehen
500 PLNVerschmutzung der Umwelt durch feste AbfälleFür jedes Vergehen
DisqualifikationDas Befahren der Rallye-Strecke (mit Ausnahme von Bruchstücken auf einer öffentlichen Straße) innerhalb von 24 Stunden vor dem Start und 24 Stunden nach dem Ende der Rallye mit Kraftfahrzeugen.Für jedes Vergehen
Disqualifikation– Ausländische Hilfe
– Unsportliches Verhalten
– Fahren ohne Helm
– Aufenthalt außerhalb eines Fahrzeugs auf einer Strecke ohne Helm
– Beförderung von Passagieren auf den Fahrzeugen der Teilnehmer entlang der Rallye-Strecke
– Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss
– Grobe Nichteinhaltung der Veranstaltungsordnung, der Anweisungen des Veranstalters und der Richter
– Verschmutzung der Umwelt durch Ausschütten von Ölen, Schmierstoffen, Kraftstoffen und anderen giftigen Betriebsflüssigkeiten auf den Boden oder ins Wasser sowie Verschmutzung der Umwelt durch feste Abfälle, wenn diese Tätigkeiten als besonders gefährlich und belastend für die Umwelt oder die Besatzung angesehen werden wiederholt und vorsätzlich das beschriebene Fehlverhalten begeht. Die Disqualifikationsstrafe ist in diesem Fall mit den beschriebenen Geldstrafen verbunden
– Bewusstes Befahren der Strecke in entgegengesetzter Richtung als vom Veranstalter angegeben
Für eine der aufgeführten Straftaten

VIII. Meldung von Verstößen und Protesten

  1. Der Veranstalter sieht im Zeitplan für jede Runde nach Abschluss der Rallye eine bestimmte Zeit für die Einreichung von Protesten und Verstößen durch die Teilnehmer vor.
  2. Ein Verstoß kann von einem Rallye-Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Servicetechniker) gemeldet werden.
  3. Der Verstoß muss schriftlich eingereicht werden. Das Formular wird im Rallye-Büro zur Verfügung gestellt. Dem Formular müssen Beweismaterialien beigefügt werden.
  4. Als Beweismaterial gelten Fotos oder Videos, die den Verstoß eindeutig darstellen.
  5. Eine weitere Möglichkeit, einen Verstoß zu melden, besteht darin, ihn direkt während des Vorfalls dem Schiedsrichter zu melden.
  6. Der Schiedsrichter, der Augenzeuge ist, bestätigt das Ereignis in seinen Schiedsrichter-Notizen.
  7. Eine vom Schiedsrichter bestätigte Schiedsrichter-Notiz ist gleichbedeutend mit der Bestätigung eines Fotos oder Videos.
  8. Der Veranstalter analysiert aufgrund der gesammelten schriftlichen Erklärungen und des Beweismaterials Verstöße gegen die Regeln und verhängt eine angemessene Strafe gemäß der Strafen-Tabelle, wenn die Schuld des Angeklagten festgestellt wird.
  9. Der Angeklagte hat das Recht, Beweise für seine Unschuld vorzulegen, einschließlich Fotos, Videos oder Schiedsrichter-Notizen.
  10. Die Parteien haben auch das Recht, ihre Ansprüche auf dem zivilrechtlichen Weg geltend zu machen.

VIII. Gesamtwertung der Meisterschaft

  1. Die Gesamtwertung wird innerhalb einer Saison geführt.
  2. Eine Saison ist ein Kalenderjahr, in dem ein Zyklus von Rallyes stattfindet.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Rallye, die Teil der Gesamtwertung ist, abzusagen, wenn aufgrund höherer Gewalt keine Möglichkeit besteht, den Wettbewerb durchzuführen.
  4. Die Gesamtwertung der Teams wird in drei Klassen für Fahrzeuge geführt: NOL, ADV, CHL.
  5. Die Teams werden basierend auf den drei besten Runden, an denen sie teilgenommen haben, klassifiziert.
  6. Der Platz eines Teams in der Gesamtwertung ergibt sich aus den Platzierungen in den einzelnen Meisterschaften – je niedriger der Wert, desto höher die Platzierung.
  7. Im Rahmen der Gesamtwertung werden die ersten drei Teams in jeder Klasse ausgezeichnet, es können auch ex aequo-Platzierungen auftreten.

IX. AUSZEICHNUNGEN

  1. Sachpreise werden von Sponsoren, dem Veranstalter oder Partnern gestiftet.
  2. Der Veranstalter sieht keine Möglichkeit vor, Sachpreise in Geldpreise umzuwandeln.
  3. Die Preise werden an die drei besten Teams in jeder Kategorie vergeben.
  4. Die Veranstalter können zusätzliche Preise vergeben.

X. TECHNISCHE BEDINGUNGEN

  1. Die Erfüllung der in Kapitel 7 (Tabelle der Zulassungsanforderungen) und den übrigen Punkten dieser Teilnahmebedingungen dargelegten Bedingungen unterliegt einer Prüfung, einschließlich einer Vorprüfung und einer Kontrollprüfung vor und während der Rallye. Dabei werden die in Anhang Nr. 1 aufgeführten Elemente kontrolliert.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den technischen Zustand der Fahrzeuge zu überprüfen, um festzustellen, ob sie am Rallye teilnehmen können, ohne andere Teilnehmer zu gefährden.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in den einzelnen Klassen Begrenzungen für die Anzahl der teilnehmenden Teams einzuführen.
  4. Die Teams sind verpflichtet, sich vor Beginn der Rallye gemäß den vom Veranstalter festgelegten Terminen zur Besprechung und zur Kontrollprüfung einzufinden.
  5. Es ist nicht gestattet, während der Rallye Inhalte auf Fahrzeugen oder Kleidung der Fahrer anzubringen, die allgemein als beleidigend angesehen werden.

XI. Straßenverkehr

  1. Alle Teams müssen die Bestimmungen des polnischen Straßenverkehrsgesetzes vom 20.06.1997 (konsolidierter Text: Amtsblatt von 2021, Pos. 450, 463, 694, 720, 1641, 1997, 2165, 2269) in Bezug auf die Rallye-Strecke einhalten. Der Fahrer des Fahrzeugs ist vollständig verantwortlich für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkehr, das er lenkt.
  2. Auf der gesamten Rallye-Strecke müssen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, um Gefahren für die Teams auf der Strecke, die Schiedsrichter, die Veranstalter und die Zuschauer zu vermeiden.
  3. Fahrzeuge, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen, müssen alle erforderlichen und gültigen Dokumente gemäß dem polnischen Recht für das jeweilige Fahrzeug haben.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Während der Teilnahme an der Rallye dürfen die Teams nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln, Medikamenten, die das Fahren beeinträchtigen, oder ähnlich wirkenden Substanzen stehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teams (mittels Alkoholtestgerät) auf Alkoholgehalt in der ausgeatmeten Luft und mittels Drogentests auf das Vorhandensein von Drogen im Körper zu überprüfen, wenn der Verdacht auf deren Konsum besteht. Fahrer oder Beifahrer, bei denen während der Veranstaltung ein Alkoholgehalt in der ausgeatmeten Luft von mehr als 0,1 mg/dm³ oder das Vorhandensein von Drogen im Körper festgestellt wird, werden sofort von der Veranstaltung disqualifiziert oder dürfen nicht am Start der Veranstaltung teilnehmen, wenn die Untersuchung vor dem Start durchgeführt wird. Die Weigerung, sich dem Alkoholtest und/oder Drogentest zu unterziehen, führt ebenfalls zur Disqualifikation.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teams aufgrund unsportlichen Verhaltens von der Veranstaltung zu disqualifizieren oder sie von zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen. Als unsportliches Verhalten gilt auch das Fahren, das eine Gefahr für die Gesundheit, das Leben und das Eigentum anderer Teilnehmer der Rallye darstellt. Der Veranstalter kann über unsportliches Verhalten von einem Schiedsrichter, einem anderen Teilnehmer der Rallye oder Personen, die an der Organisation der Rallye beteiligt sind, informiert werden. Eine solche Mitteilung muss schriftlich erfolgen, spätestens bis zum Abschluss der Protestannahme nach Bekanntgabe der inoffiziellen Ergebnisse. Die Mitteilung muss eine Beschreibung des unsportlichen Verhaltens des betreffenden Teams, dessen Startnummer und Klasse, die Daten des Teams, das die Mitteilung einreicht, sowie eine Kontakttelefonnummer enthalten. Die Mitteilung wird auf den Protestformularen im Rallye-Büro eingereicht und dort übergeben. Die Schiedsrichter reichen die Mitteilung direkt beim Rallye-Direktor ein, und Grundlage dafür ist die Schiedsrichterkarte. Mitteilungen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingereicht werden, sind ungültig und der Veranstalter wird sie nicht prüfen.
  3. Ein Teilnehmer, der sich dazu entschließt, nicht mehr an der Veranstaltung teilzunehmen, ist verpflichtet, den Veranstalter so schnell wie möglich unter Nutzung aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu benachrichtigen und das Roadbook so schnell wie möglich dem Rallye-Büro zu übergeben. Für ein solches Team werden keine Gebühren erstattet.
  4. Während der gesamten Veranstaltung müssen die Teilnehmer die Veranstaltungsregeln, Anweisungen des Veranstalters, der Schiedsrichter und anderer vom Veranstalter benannter und autorisierter Personen einhalten. Jede Nichteinhaltung dieser Anforderung kann Konsequenzen haben, von Geldstrafen bis hin zur Disqualifikation und dem Ausschluss aus der Veranstaltung. Für disqualifizierte und/oder ausgeschlossene Teams werden keine eingereichten Gebühren zurückerstattet.
  5. Von den Teilnehmern wird Folgendes verlangt:
    • Vermeidung und Prävention von Situationen, die eine Gefahr für Teilnehmer, Veranstalter oder Dritte sowie deren Eigentum darstellen könnten.
    • Gegenseitige Hilfeleistung im Falle von Unfällen oder anderen lebens- oder gesundheitsgefährdenden Situationen.
    • Benachrichtigung der Veranstalter und Rettungs-/medizinischen Dienste über aufgetretene Ereignisse.
    • Sorge um die natürliche Umwelt.
  6. Proteste jeglicher Art (bezüglich Schiedsrichterentscheidungen, Ergebnissen, Platzierungen in der Wertung) müssen schriftlich an den Haupt-Schiedsrichter gerichtet werden und spätestens 15 Minuten nach der Bekanntgabe der inoffiziellen Ergebnisse der Veranstaltung eingereicht werden. Die Prüfung des Protests erfolgt spätestens 2 Stunden nach Eingang des Protests im Rallye-Büro. Das Urteil wird öffentlich an der Anschlagtafel im Rallye-Büro bekannt gegeben. Beschwerden im Zusammenhang mit Beschädigungen, Verlusten oder persönlichen Schäden werden nicht berücksichtigt. Die nach der Entscheidung eventueller Proteste bekannt gegebenen Ergebnisse sind endgültig und offiziell. Keine Anträge, Kommentare oder Proteste, die nach der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse eingereicht werden, werden berücksichtigt.
  7. Die Veranstalter übernehmen keine Verantwortung für Probleme, die sich aus dem schlechten Gesundheitszustand der Teilnehmer und Zuschauer ergeben.
  8. Die Strecke der Meisterschaft verläuft an Orten, an denen der normale Straßenverkehr stattfindet und auf Gebieten, auf denen Forst- und Landwirtschaft betrieben wird.
  9. Die Teilnahme an der Rallye kann gefährlich sein. Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Jeder Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle Schäden, die er selbst oder sein Fahrzeug verursacht. Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung verzichten die Teilnehmer hiermit auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, insbesondere erklären sie, dass sie auf das Recht verzichten, rechtliche Schritte einzuleiten oder Regressansprüche gegenüber den Veranstaltern, ihren Vertretern, Sponsoren, anderen Teilnehmern, Helfern, Behörden, Grundstückseigentümern und allen anderen mit der Organisation der Veranstaltung verbundenen Personen geltend zu machen, in Bezug auf jegliche Unfälle oder Verluste im Zusammenhang mit der Veranstaltung, selbst wenn der Unfall oder der Schaden vorsätzlich oder auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Die vorliegende Verordnung tritt in Kraft, sobald das Anmeldeformular abgegeben und die Teilnehmererklärung unterzeichnet wurde, was gleichbedeutend mit einer Erklärung ist, dass die Veranstalter von jeglicher Verantwortung befreit sind. Dadurch wird ein Vertrag zwischen den Teilnehmern des Rennens, einschließlich aller Teammitglieder (Fahrer, Beifahrer, Begleitpersonen, Mechaniker und andere Personen), und dem Rallye-Veranstalter, einschließlich aller Personen, die im Namen des Veranstalters handeln, geschlossen. Alle Teilnehmer der Meisterschaft sind verpflichtet, diese Verordnung zur Kenntnis zu nehmen, ihre Zustimmung zu den Bestimmungen schriftlich zu bestätigen und schriftlich auf Ansprüche gegenüber dem Veranstalter zu verzichten, indem sie die Erklärung unterzeichnen. Das Nichtunterzeichnen der Erklärung führt zur Nichtzulassung des Teilnehmers zur entsprechenden Ausgabe der Rallye, ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr.
  10. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung und kann nicht für Personenschäden, Sachschäden oder Zerstörungen haftbar gemacht werden, die durch die Teilnehmer der Rallye oder mit ihnen verbundene Personen (Gäste, Mechaniker, Servicemitarbeiter und andere Personen) an ihrem Eigentum oder gegenüber anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht werden.
  11. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, alle notwendigen Änderungen in Bezug auf die Veranstaltung vorzunehmen, die sich aus höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder Anweisungen von autorisierten Stellen ergeben, sowie die Veranstaltung vollständig abzusagen, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern – in einem solchen Fall übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die von irgendwelchen Personen erlitten wurden.
  12. Die Teilnahmegebühr für die Edition wird vom Veranstalter der Edition festgelegt und den Teilnehmern spätestens 30 Tage vor Beginn der Edition bekannt gegeben.

XIII. Umweltschutz

  1. Aufgrund der Notwendigkeit, die natürliche Umwelt während des Rennens zu schützen, ist jegliche Verschmutzung der Umwelt durch Betriebsflüssigkeiten, gebrauchte Ausrüstung und/oder andere Abfälle nicht akzeptabel.
  2. Die Teams sind verpflichtet, Baumschutzgurte zu verwenden, wenn sie Seilwinden einsetzen. Die minimale Breite des Gurtes in den Fahrzeugklassen beträgt 6 cm für Fahrzeuge mit einem Eigengewicht von bis zu 2 Tonnen und 12 cm für Fahrzeuge mit einem Eigengewicht von über 2 Tonnen. Der Veranstalter empfiehlt die Verwendung von Umweltmatten bei Reparaturarbeiten.
  3. Eine Geldstrafe kann zusammen mit der Disqualifikation verhängt werden, wenn das Vergehen als besonders gefährlich und belastend für die Umwelt angesehen wird oder das Team wiederholt ein ähnliches Vergehen begeht.

XIV. Anträge, Gebühren, Formalitäten

  1. Die Besatzung besteht aus zwei Personen: dem Fahrer und dem Beifahrer. Der Fahrer und der Beifahrer können nach eigenem Ermessen die Plätze im Fahrzeug tauschen, sofern der Beifahrer im Besitz einer geeigneten Fahrerlaubnisklasse ist.
  2. Das Mitführen von Passagieren in den für die Rallye gemeldeten Fahrzeugen ist untersagt und wird mit Disqualifikation geahndet, da es gegen die Sicherheitsbestimmungen verstößt.
  3. Die Startgebühr und die Anmeldungen für die Veranstaltung gelten für die gesamte Besatzung (Fahrer und Beifahrer). Die Startgebühr umfasst das Recht zur Teilnahme an der Rallye und zur Teilnahme am Wettbewerb.
  4. Die Höhe der Startgebühr für die einzelnen Klassen sowie etwaige zusätzliche Gebühren werden vom Veranstalter festgelegt und auf der Internetseite bekannt gegeben.
  5. Die Anmeldung zur Teilnahme und die Entrichtung der Startgebühr gelten als eindeutige Annahme der Bedingungen dieser Verordnung.
  6. Die Anmeldung gilt als akzeptiert, sobald die Startgebühr eingegangen ist und eine schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter vorliegt.
  7. Im Falle der Ablehnung einer Anmeldung informiert der Veranstalter den Anmeldenden innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Startgebühr auf dem Konto darüber.
  8. Ein Rücktritt eines Teilnehmers von der Teilnahme an der Rallye (bestätigt durch schriftliche Mitteilung) führt nicht zur Verpflichtung des Veranstalters, die Startgebühr zurückzuerstatten. Die Startgebühr wird nur erstattet, wenn der Rücktritt spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt.
  9. Bei einer Zahlung nach Ablauf von 30 Tagen vor Beginn der Veranstaltung wird die Startgebühr nicht erstattet. Jeder Teilnehmer wird gebeten, die folgende Erklärung auszufüllen und spätestens bis zum Tag des Beginns der jeweiligen Rallye-Etappe zu unterschreiben.

XV. Übergangsbestimmungen

  1. Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Website der PMH6-Meisterschaft (pmh6.pl) in Kraft.
  2. Diese Verordnung gilt für die Veranstaltung der PMH6-Cross-Country-Meisterschaft.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen während der Saison Änderungen an der Verordnung vorzunehmen. Alle Änderungen werden durch Veröffentlichung einer neuen Version der Verordnung auf der Website der Meisterschaft der Öffentlichkeit bekannt gegeben.